Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und umfassen auch Beratungsleistungen, soweit diese Teil der vertraglichen Vereinbarung sind. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte.
  4. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.

§ 2 Angebot, Bestellung, Angebotsunterlagen
  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Angaben zu Preisen, Mengen, Lagerfristen und Liefermöglichkeiten sind unverbindlich. Sonderpreise gelten nur für die jeweilige Bestellung und begründen keine Präzedenzwirkung für zukünftige Verträge. Aufträge und Lieferverträge werden erst bindend, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen. Muster gelten nur als Typmuster; ihre Eigenschaften werden nicht garantiert.
  2. Ist eine Bestellung als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Formulierungen, Rezepturen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnet sind. Ihre Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk" (EXW, Incoterms 2010). Zusätzliche Kosten, insbesondere für Transport, Versicherung und Zoll, trägt der Kunde.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und zum jeweils gültigen Satz berechnet.
  3. Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten wie Zölle, Steuern oder Überweisungsgebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug. Bei Verzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  5. Nachträgliche Preisänderungen durch unsere Lieferanten bleiben vorbehalten und können an den Kunden weitergegeben werden. Sollte eine Preisänderung um mehr als 10 % erfolgen, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf unserem Bankkonto.
  7. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
  8. Der Kunde unterstützt uns bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Er ist verpflichtet, von ihm zu erbringende Leistungen (z. B. Lieferung von Verpackungsmaterial, Etiketten, gestellten Rohstoffen) rechtzeitig zu erbringen. Verzögert sich die Leistungserbringung des Kunden, sind wir berechtigt, die entstandenen Kosten abzurechnen.

§ 4 Lohnproduktion, Lohnabfüllung
  1. Das reine Lohnproduktionsangebot beinhaltet keine rechtliche Prüfung der Verkehrsfähigkeit. Ist eine solche gewünscht, muss diese separat vom Kunden beauftragt werden. Für die Verkehrsfähigkeit hinsichtlich Zusammensetzung, Dosierung, Etikettentext etc. übernehmen wir keine Haftung.
  2. Sollte sich im Zuge der Produktion herausstellen, dass eine Umsetzung technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand möglich ist, behalten wir uns vor, die Durchführung abzulehnen. Bereits empfangene Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Entschädigungen sind ausgeschlossen.
  3. Produktionsbedingte Abweichungen von der Bestellmenge sind bis zu 12 % zulässig.
  4. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist unabhängig von der Produktbezeichnung Aufgabe des Käufers.

§ 5 Lieferzeit, Mitwirkungspflichten des Kunden, Obhutspflichten
  1. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden als feste Fristen ausdrücklich schriftlich zugesagt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen auf ganzen, sortenreinen Paletten. Pro Artikel werden, soweit möglich, Lieferungen mit einheitlichem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bereitgestellt. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Gefahr können Mischpaletten versendet werden. Im Falle von Lieferverzug ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktritt. Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Eingriffe oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände verursacht werden, die wir nicht zu vertreten haben. In solchen Fällen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  4. Der Kunde trägt die Gefahr ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware dem Spediteur oder Frachtführer übergeben wird. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 6 Verpackung und Transportschäden
  1. Bei Verpackung in vom Kunden bereitgestellten Behältnissen übernehmen wir keine Gewährleistung für die Geeignetheit des Materials. Der Kunde verpflichtet sich, die Qualität und Eignung des Verpackungsmaterials vorab zu prüfen und sicherzustellen. Die Rücknahme, Entsorgung und Lagerung von Verpackungen unterliegt gesonderten vertraglichen Regelungen oder den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem jeweils geltenden Verpackungsgesetz. Ungeeignetes Verpackungsmaterial kann auf Kosten des Kunden ersetzt werden.
  2. Transportschäden sind unverzüglich anzuzeigen. Schäden müssen im Frachtbrief vermerkt sein und beim Spediteur geltend gemacht werden. Mietflaschen sowie kontaminierte Verpackungen, die von der Verpackungsverordnung ausgenommen sind, werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, gebrauchte Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet.
  3. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 12 % der Vertragsmenge sind zulässig.

§ 7 Mängelrüge und Gewährleistung
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden. Der Kunde ist zudem verpflichtet, innerhalb der 5 Arbeitstage Proben der Sendung für eventuelle Laboruntersuchungen (Eingangsdatum Labor) sowie die analytische Bestimmung der Inhaltsstoffe bzw. der Nährwertangaben durchzuführen. Spätere Reklamationen werden von uns nicht anerkannt.
  2. Beanstandete Ware ist bis zur Klärung durch uns ordnungsgemäß aufzubewahren. Rücksendungen dürfen nur mit unserer Zustimmung erfolgen.
  3. Etwaige Beanstandungen müssen durch ein DAkkS-zertifiziertes Labor nachgewiesen werden. Die Kosten trägt der Kunde.
  4. Bei Lohnfertigung übernehmen wir keine Gewährleistung für chemische, physikalische oder mikrobiologische Reaktionen des Produkts.
  5. Gewährleistung für chemische Stabilität und mikrobiologische Haltbarkeit wird nur nach einem Stresstest von 6-9 Wochen übernommen, der separat beauftragt werden muss.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Kunde sämtliche Forderungen vollständig beglichen hat.
  2. Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt zu unseren Gunsten. Wir erwerben dabei Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten bereits jetzt als an uns abgetreten.

§ 9 Haftungsbeschränkung
  1. Unsere Haftung ist auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
  2. Wir haften nicht für Schäden aus unsachgemäßer Verwendung oder Lagerung der Ware.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Datenerhebung
  1. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung Informationen und Daten über den Kunden zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragsabwicklung, des Forderungsmanagements oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  2. Der Kunde willigt ausdrücklich in die Verarbeitung seiner Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen ein. Eine weitergehende Datenverarbeitung findet nicht statt.

§ 11 Gerichtsstand und Erfüllungsort
  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
  2. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in Halver. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Sonstiges
  1. Die Regelungen in den gegebenenfalls mit dem Auftraggeber schriftlich abzuschließenden Verantwortungsabgrenzungsverträgen, einschließlich deren Anhänge, gelten neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen diesen bei Abweichungen im Einzelfall vor.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Aktualisiert am 17.12.2024
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